Buchungsbedingungen für Stadtführungen
von Green City Basel
(greencitybasel.ch, vertreten durch Nathalie Martin, Einzelunternehmerin)
Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um die nachstehenden Buchungsbedingungen zu lesen und zu verstehen, bevor Sie eine Tour bei Green City Basel buchen. Indem Sie eine Zahlung an Green City Basel leisten, erklären Sie, dass Sie die folgenden Bedingungen gelesen und akzeptiert haben.
1) Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zwischen dem Reiseveranstalter, vertreten durch Nathalie Martin, Einzelunternehmerin (nachfolgend «Green City Basel“ und dem Vertragspartner (nachfolgend «Kunde») durch die nachfolgenden Bedingungen zustande:
- Durch die Annahme einer verbindlichen Buchungsanfrage durch Green City Basel (und einer Bezahlung bei Gruppenbuchungen)
- Durch schriftliche Annahme eines verbindlichen Angebots von Green City Basel durch den Vertragspartner. Das Angebot hat eine Gültigkeit von 15 Tagen. Der Vertrag kann bis spätestens 15 Tage vor der Tour abgeschlossen werden.
- Durch die Buchung und den Vertragsabschluss erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlich an.
2) Zahlungsbedingungen
Gruppenbuchung: Bei Vertragsabschluss ist der Gesamtbetrag zu leisten. Wird die Zahlung nicht geleistet, kann Green City Basel nicht mit der Planung der Tour beginnen. Green City Basel behält sich das Recht vor, die Tour abzusagen, wenn der Betrag nicht eingegangen ist.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Einzelbuchung bei öffentlichen Führungen: die Buchung gilt als definitiv und verbindlich, die Zahlung kann im voraus per Kreditkarte oder Twint getätigt werden oder vor Ort in bar. Bei einem nicht Erscheinen wird der Betrag dennoch fällig.
Einzel- wie Gruppenbuchungen können bis 7 Tage vor der gebuchten Leistung annulliert werden und sind erstattbar.
3) Programm und Programmänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der unterzeichneten Leistungsbeschreibung. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den vertraglich zugesicherten Leistungen. Green City Basel ist nur für diese Leistungen verantwortlich. Weitergehende Leistungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Green City Basel.
Es bestehen keine Erstattungsansprüche für Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die Green City Basel nicht zu vertreten hat, z.B. höhere Gewalt, Terrorismus, Streik, Feuer.
Jeder Guide ist berechtigt, angemessene Änderungen an der Tour vorzunehmen, wie es die gegebenen Verhältnisse, z.B. Wetter- oder Straßenverhältnisse, erfordern.
Green City Basel haftet nicht für die Leistungen Dritter (z.B. gastronomische Leistungen oder Bahn-, Bus- und Taxifahrer).
4) Rücktritt durch den Kunden, Änderungen der Buchungen
Bei Rücktritt der Buchung bis 7 Tage vor Tourbeginn ist der bezahlte Betrag erstattbar.
Änderungen der Teilnehmerzahl bei Gruppenführungen: Weicht die Teilnehmerzahl um mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten ab, so ist die neue Teilnehmerzahl bis 24 Stunden vor der Veranstaltung per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen. Wird eine grössere Teilnehmerzahl vor Tourbeginn nicht mitgeteilt, hat Green City Basel das Recht, bei Erreichen der maximalen Gruppengröße und bei nicht ausreichender Personalkapazität Teilnehmende auszuschließen.
Die Teilnahme kann jederzeit an dritte Personen übertragen werden.
5) Rücktritt durch Green City Basel
Green City Basel behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten
- Wenn die Tour wegen Krankheit oder Nichterscheinen des Tourguides abgesagt werden muss. Der volle Tourpreis wird zurückerstattet.
- Wenn eine Tour wegen «höherer Gewalt» abgesagt wird. Der Kunde erhält eine volle Rückerstattung.
- Wenn eine Tour aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmer:innenzahl abgesagt werden muss. Betrag wird zurückerstattet.
- Wenn die Sicherheit der Teilnehmer:innen nicht gewährleistet werden kann. Der volle Preis wird zurückerstattet.
- Wenn Teilnehmer:innen die Tour stören, eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen oder verfassungsfeindliche Äußerungen tätigen oder verfassungsfeindliche Propaganda betreiben.
In den Fällen 1-4 wird die Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet. Im Fall Nr. 5 wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.
6) Preise und Leistungen
Die im Angebot genannten Preise sind Endpreise ohne MWST. Sie enthalten alle Nebenkosten, sofern nicht anders deklariert.
7) Verspätung einer Gruppe
Sind Teilnehmer nicht wie vertraglich vereinbart pünktlich am Treffpunkt, geraten sie in Verzug. Green City Basel behält sich das Recht vor, die Tour um die entsprechende Zeit zu verkürzen. Erscheinen die Teilnehmer nach 15 Minuten nicht, verlieren sie das Recht zur Teilnahme an der Tour. Green City Basel hat in diesen Fällen das Recht, die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung einzufordern. Auch wenn die Teilnehmende die Tour früher beenden möchten, muss der gesamte Tourpreis berechnet werden.
8 Haftungsbeschränkungen
Green City Basel haftet als Einzelunternehmer für die gewissenhafte Durchführung der gebuchten Touren und die sorgfältige Auswahl und Überwachung ihrer Vertragspartner und Lieferanten sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Für Leistungen, die als Fremdleistungen von Dritten angeboten werden, haftet Green City Basel nicht.
Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme auf eigenes Risiko / private Haftung. Green City Basel gewährt keinen Versicherungsschutz für die Teilnehmenden.
9) Bilder und Grafikmaterial
Das Aufnehmen von Fotos und Videos während der Touren und das Einstellen dieser Bilder auf Social-Media-Plattformen ist grundsätzlich erlaubt, soweit die Rechte anderer Tourteilnehmenden oder der Vertragspartner:innen von Green City Basel gewahrt bleiben und kein respektloser Umgang mit diesen Bildern erfolgt. Eine Verbreitung ist in Verdachtsfällen oder bei entgegenstehenden Interessen anderer Teilnehmenden der Tour oder der Vertragspartner von Green City Basel untersagt.
Sollen Bilder oder Videos in Studios oder Ladengeschäften gemacht werden, so sind die Teilnehmenden aufgefordert, den Inhaber:innen oder dessen Vertreter:innen vorher um Erlaubnis zu fragen.
10) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand Basel, Schweiz.
11) Datenschutz
Green City Basel erhebt nur Daten, die für die Erfüllung des Vertrages notwendig sind. Nur diese Daten werden an den Vertragspartner weitergegeben. Sowohl die Mitarbeiter von Green City Basel, als auch die Vertragspartner:innen sind zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten von Green City BAsel für die Kundenbetreuung und Serviceleistungen weiterverwendet werden dürfen. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, genügt eine schriftliche Mitteilung an Green City Basel und diese Entscheidung wird berücksichtigt.
Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt. Es gilt die Datenschutzerklärung unter https://nathaliemartin.ch/datenschutzerklaerung/
12) Schutzkonzept COVID-19
- Die Teilnehmendenzahl wird auf 20 beschränkt
- Die Halteplätze werden so gewählt, dass der Abstand eingehalten werden kann.
- Es wird eine Kontaktliste geführt, die Daten werden für zwei Wochen aufbewahrt und bei der Reservation werden die TN entsprechend informiert, dass die Daten an die Behörden weitergeleitet werden, wenn aufgrund von COVID-19 eingefordert.
13) Salvatorische Klausel
Sollte eine der Vertragsklauseln unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Ganzen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt dann dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlichen Zweck der Klausel am nächsten kommt.
Basel, 26. August 2021
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